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Yachtcharter und Corona

  geschrieben von Kerstin Neubauer

Endlich wieder segeln! Wir zeigen wo und wie.

Der Status dieses Artikels ist veraltet. Für die Segelsaison 2021 haben wir aktuelle Informationen & Fakten in einem neuen Artikel "Infos & Fakten für Ihre Buchung 2021" zusammengefasst.
Bei Fragen zu Ihrer bestehenden oder künftigen Yachtcharter, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gern und beantworten Ihre Fragen: +49 89 829988-0
Die Aussichten auf eine nahezu normale Segelsaison 2021 sind recht positiv. Die Erfahrungen in 2020 haben gezeigt, dass über kurz oder lang wieder Urlaube gemacht werden können. Die Aussicht auf Impfmöglichkeiten verstärken den Optimismus zusätzlich.

Die vergangenen Monate waren geprägt von Verunsicherung, Verschiebungen, Umbuchungen und geplatzten Urlaubsträumen. Im Juni wurde seitens der Bundesregierung für die meisten europäischen Länder die Reisewarnung aufgehoben. Mit Beginn der Urlaubszeit wurde infolge unvorsichtigen Partytourismus von steigenden Fallzahlen in manchen Ländern berichtet. Die Unvernunft einiger geht nun zu Lasten aller: Seit dem 2. September gilt nun ganz Spanien (also inklusive der kanarischen Inseln) erneut als sog. Risikogebiet. Kurz zuvor waren die französischen Regionen Île-de-France (Paris), Provence-Alpes-Côte d’Azur und die Überseegebiete Französisch-Guyana, Guadeloupe und St. Martin zu Risikogebieten erklärt. Seit dem 9. September wurde zudem für Korsika eine Reisewarnung ausgesprochen. Zu den beiden kroatischen Regionen Sibenik-Knin und Split-Dalmatien kam am 2. September die Gespanschaft Zadar und am 9.September Dubrovnik hinzu. Insbesondere die kroatischen Gebiete sind beliebte Yachtcharter-Destinationen. Die Einstufung des Robert-Koch-Instituts (RKI) verunsichert Charterkunden verständlicherweise. Sie müssen dennoch nicht auf Ihren Urlaub verzichten.

Yachtcharter nach Ende Reisewarnung
Endlich wieder segeln! Wir beraten Sie, wo und wie Sie zu Ihrem Chartertörn aufbrechen können.


Für Sie als Charterkunden gilt, dass Sie grundsätzlich uneingeschränkt und ohne Quarantänemaßnahmen in die Länder reisen können, die das Auswärtige Amt nicht mit einer Reisewarnung belegt bzw. das RKI nicht als Risikogebiet eingestuft hat. Und auch überall anders hin, denn: Für die als Risikogebiete eingestuften Destinationen gilt kein Reiseverbot, d.h. dass Sie wie geplant anreisen und Ihre Yachtcharter antreten können. Mit entsprechender Planung entgehen Sie auch der Quarantäne. Die Regierung betont selbst, dass sie mit den Reisewarnungen "eine abschreckende Wirkung" erzielen will. Für Charterurlauber unserer Einschätzung nach völlig fehl am Platz. Nirgends ist man einem geringeren Risiko ausgesetzt (und gefährdet auch niemand anderen), als allein auf eine Segelyacht in einer wunderschönen Mittelmeerbucht. Ein Differenzierung nicht nach Reiseziel, sondern vor allem nach Art des Urlaubs wäre wünschenswert. Mit pauschalen Reisewarnungen ist unglücklicher Weise die Verunsicherung sehr hoch.

Was wir Ihnen zusichern ist, dass alles daran setzen, eine Antwort auf Ihre Fragen zu Ihrer Segelreise zu finden und Ihnen kompetent zur Seite zu stehen. Rufen Sie uns einfach an.

Erneut Risikogebiete - was nun?

Seit Ende der Reisewarnungen ist die Zahl der Touristen in beliebten Mittelmeerzielen wieder gestiegen und die Fallzahlen aufgrund der teils rücksichtslosen Sorglosigkeit einiger Urlauber gleich mit. Mit sorgenvollem Blick betrachtete so manch einer die Rückkehr der freizügigen Partykultur auf Mallorca. Mit Recht, denn seit dem 2. September gilt Spanien nun wieder als Risikogebiet. Kroatien ist bei vielen jüngeren Menschen ebenfalls ein bevorzugtes Ziel, um nicht nur Sonne und Meer zu genießen, sondern auch die Feierfreudigkeit auszuleben. So stiegen auch hier die Fallzahlen auf dem Festland an. Zu rasant nach Einschätzung des RKI, das am 20. August die Regionen Sibenik und Split, am 2. September Zadar und am 9. September Dubrovnik zu Risikogebieten erklärte. Das Auswärtige Amt zog mit Reisewarnungen für diese Destinationen kurzerhand nach.

Diese Entscheidungen kamen spontan für diejenigen, die die Nachricht aktuell im Urlaub ereilte. Doch planbar für alle, die Urlaub machen wollen. Für Reisende, die nach Kroatien, Spanien (mit Kanaren) oder Frankreich fahren möchten bedeutet die Einstufung als Risikogebiet lediglich, dass sie bei Rückkunft nach Deutschland zu einem Corona-Test verpflichtet sind. Mit einem negativen Testergebnis ist grundsätzlich keine Quarantäne notwendig. Detaillierte Informationen stellt das Auswärtige Amt auf der Seite Quarantänepflicht bei Rückkehr aus dem Ausland bereit. Wir bitten Sie sich außerdem zu informieren, welche genauen Maßgaben in Ihrem Bundesland vorliegen.

In den größten deutschen Flughäfen und an deutschen Grenzübergängen wurden mittlerweile Teststationen errichtet, so dass der Abstrich gleich kostenlos auf dem Heimweg erledigt werden kann, ohne extra-Termin. Binnen 1 bis 2 Tagen erhält man das Ergebnis.

Yachtcharter in Europa während Corona
Coronavirus Reisen in Europa. Quelle: ntv.de/Martin Morcinek https://www.rtl.de/cms/corona-reisewarnung-urlaub-in-prag-frankreich-schweiz-das-raet-das-auswaertige-amt-4544282.html

Risikogebiet - ein Stornierungsgrund?

Wir können absolut nachvollziehen, wenn Sie sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen unsicher sind, ob Sie Ihre geplante Yachtcharter in Kroatien oder Spanien antreten sollen bzw. können oder möglicherweise stornieren sollten. Darum geben wir Ihnen an dieser Stelle einige Fakten an die Hand, mit denen Sie die Situation für sich abwägen können:

  1. Die Reisewarnung ist kein Reiseverbot. D.h. Sie können und dürfen Ihre Yachtcharter antreten. Die Vercharterer und die Schiffe stehen für Sie bereit. Flugreisenden empfehlen wir, sich über mögliche Flugplanänderungen direkt bei Ihrer Airline zu informieren.
  2. Yachtcharter fällt unter das Individualreiserecht. D.h. wenn der Vercharterer seine Leistung nicht zurückzieht, haben Charterkunden auch kein Recht auf Rückerstattung des Charterpreises. Persönliche Bedenken sind nach einhelliger Rechtsauffassung kein Grund für eine Erstattung des Charterpreises. So sehr wir Ihre Unsicherheit verstehen, wir haben keine rechtliche Grundlage Geld von den Vercharterern zurückzuverlangen und es werden aufgrund der derzeitigen Situation auch keine Rückzahlungen seitens der Vercharterer für getätigte Buchungen geleistet.
  3. Die Einstufung als Risikogebiet bedeutet lediglich, dass sie zu einem Corona-Test verpflichtet sind. Entweder noch am Urlaubsort 48h vor der Heimreise oder gleich nach Ankunft in Deutschland in einem Testzentrum (kostenfrei). Die Hauptorte in den betroffenen kroatischen Regionen errichten aktuell Testzentren, wo sich Urlauber vor der Heimreise testen lassen können, um mit einem negativen Test die Heimreise anzutreten. Mit einem negativen Testergebnis ist grundsätzlich keine Quarantäne notwendig. Wer den Test erst in Deutschland - beispielsweise gleich am Flughafen, am Grenzübergang oder in seiner Heimatstadt - machen lassen möchte, sollte für die Rückkehr in den Alltag die maximal 48h einplanen, bis ein Testergebnis vorliegt. Detaillierte Informationen stellt das Auswärtige Amt auf der Seite Quarantänepflicht bei Rückkehr aus dem Ausland bereit.
  4. Wer unsicher ist, ob er sich mit Antritt der Yachtcharter einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzt, dem möchten wir folgenden Rat ans Herz legen: Zunächst genau hinschauen, wo der Infektionsherd liegt und wie die Sachlage im Detail ist. In den allermeisten Fällen sind steigende Fallzahlen das Ergebnis ausufernder privater Feiern - und das übrigens unabhängig ob im Ausland oder in Deutschland. Auf einer Yacht fernab jeglicher Menschenmassen sind Sie einem wesentlich geringerem Infektionsrisioko ausgesetzt als beim Besuch des heimischen Supermarktes.

  5. Zuverlässige Informationen erhalten Sie stets auf der Seite des Auswärtige Amts. Hier erreichen Sie die Liste der sogenannten Risikogebiete nach der Einschätzung des Robert Koch-Instituts. Bevor Sie jetzt hektisch die Liste durchforsten: Die meisten Mittelmeerdestinationen - abgesehen von den Balearen bzw. der Costa Brava sowie die beiden kroatischen Regionen im Sibenik und Split - stehen nicht auf dieser Liste.

Aktuelle Situation in den Charterländern

Die Aufhebung der Reisewarnung seitens der Bundesregierung ist die eine Hälfte, die einen Urlaub im Ausland ermöglicht. Die andere Hälfte sind die Bestimmungen, die es im jeweiligen Zielland gibt. Über das Auswärtige Amt erhalten Sie den aktuellen Stand zu Ihrem Reiseziel. Bitte beachten Sie zudem die Bestimmungen für Reiserückkehrer Ihres Bundeslandes.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Buchungsbedingungen. Hier sind die Vercharterer insgesamt sehr flexibel geworden. Das ist auch schon de einzige pauschale Aussage, die wir treffen können. Darum unser Rat: Sprechen Sie mit uns. Wir stehen in ständigem Austausch mit unseren Partnern und finden für alle unsere Kunden, die aktuell eine Yacht chartern möchten, zufriedenstellende Vereinbarungen. Diese sind von Fall zu Fall unterschiedlich. So gibt es beispielsweise:

  • flexiblere Vertragsgestaltungen
  • Kulanzregelungen für Umbuchungen hinsichtlich Reisezeit und / oder Destination
  • geringere und flexiblere Anzahlungen
  • Rabatte und Sonderleistungen

Ein einheitliches Handling gibt es nicht. Das kann bei der Diversität an Partnern, Ländern und Reisearten gar nicht gewährleistet werden.

Wir erklären Ihnen, was für Sie möglich ist und sorgen dafür, dass Sie zu fairen Bedingungen buchen.

 <<< Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen kann sich die Informationslage immer wieder ändern. Der aktuelle Stand entspricht dem aktuellen Zeitstempel. >>>

Yachtcharter-Destinationen - Was gilt wo?

Der Teufel steckt ja bekanntlich immer im Detail. Darum empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrer Abreise exakt über die aktuellen Vorgaben in Ihrem Zielland zu erkunden. Ein nützliches Tool stellt die Europäische Union selbst auf der Webseite von Re-open EU zur Verfügung. Mit dieser interaktiven Plattform erhalten Sie die Informationen, die Sie benötigen, um Ihre Reisen und Ihren Urlaub in Europa mit Rücksicht auf Ihre Gesundheit sicher zu planen. Die Informationen werden häufig aktualisiert und stehen Ihnen in 24 Sprachen zur Verfügung.

Das Auswärtige Amt hat für Sie die nötigen Informationen für eine sichere und möglichst reibungslose Auslandsreise in einer Reise-App zusammengefasst. Besonderes Feature: Sie können sich „Ihre“ Reiseländer auf eine Pinnwand setzen und erhalten sofort eine Push-Nachricht vom Auswärtigen Amt, wenn sich bei den Reise- und Sicherheitshinweisen etwas ändert.

  • Kroatien - ReisewarnungOpen or Close

    Kroatien erlaubt Deutschen die Einreise ohne Nachweis von Gründen. Reisende müssen an der Grenze lediglich erklären, wo sie sich aufhalten werden und wie sie erreichbar sind. Damit sollen sie gefunden werden können, wenn es in ihrer Umgebung neue Corona-Infektionen gibt. Auf Ihrer Charteryacht besteht dabei nur ein geringes Risiko. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, können sich Urlauber ein Formblatt von der Webseite entercroatia.mup.hr herunterladen. Dieses steht auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Nach der Registrierung wird ein Text mit einer Benutzer-ID-Nummer angezeigt. Diese Nummer sollte man sich notieren und den Text vorsichtshalber ausdrucken, damit man ihn bei der Einreise vorzeigen kann.
    Informationen zur Vorgehensweise bei der Rückkunft nach Deutschland finden Sie im vorhergehenden Abschnitt. Das Robert-Koch-Institut stuft in Kroatien derzeit die folgenden Gespanschaften als Risikogebiete ein:

    • Šibenik-Knin (seit 20. August)
    • Split-Dalmatien (seit 20. August)
    • Zadar (seit 2. September)
    • Dubrovnik (seit 9. September)

    Österreich hat ebenfalls eine Reisewarnung für Kroatien ausgegeben; diese gilt folglich nur für österreichische Staatsbürger. Für Deutsche hat die österreichische Reisewarnung jedoch Einfluss auf die Durchreise. Die Hinweise für den Transit durch Österreich bzw. Slowenien finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.

    In Kroatien gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, so z.B. im Supermarkt oder beim Betreten eines Restaurants.

  • Griechenland - ReisehinweisOpen or Close

    Touristen und Reisende aus 29 Staaten dürfen jetzt wieder ohne Quarantänepflicht nach Griechenland reisen - darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Einreisen sind seit dem 01. Juli wieder möglich. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“) ausfüllen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Der bei Einreise vorzuzeigende QR-Code soll in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt werden. Der zugewiesene QR-Code muss bei Einreise vorgezeigt werden.  Mit stichprobenartigen Tests ist dennoch weiterhin zu rechnen. Der reguläre Fährverkehr zu den Inseln hat den Betrieb wieder aufgenommen, allerdings mit begrenzter Passagierzahl - um den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand wahren zu können. Auch Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen - auch mit entsprechendem Mindestabstand.

  • Italien - ReisehinweisOpen or Close

    In Italien herrscht wieder weitgehende Reisefreiheit. Die Grenzen sind für Urlauber aus den anderen 26 EU-Ländern wieder geöffnet und die 14-tägige Quarantäne besteht nicht mehr. Da einige Destinationen in Italien gut per PKW zu erreichen sind, läuft auch die Yachtcharter allmählich wieder an. Es gelten weiter Gesundheitsregeln, die meist strenger als in Deutschland sind. So müssen beispielsweise an Flughäfen und an anderen öffentlichen Orten Reisende mit Fieber-Scannern rechnen. In Restaurants gelten spezielle Abstands- und Hygienevorschriften. Nach unseren Informationen dürfen Mitglieder verschiedener Haushalte gemeinsam an einem Tisch sitzen. Atemschutzmasken sollte man stets dabei haben.

    WICHTIG: Italien-Urlauber können sich zwar auf dem Hinweg in Österreich einen Zwischenstopp mit Übernachtung gönnen, auf dem Rückweg aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die Einreise aus Italien ist nur möglich, wenn ein Gesundheitszeugnis mit Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann. 

  • Frankreich - teilweise ReisewarnungOpen or Close

    Frankreichs Grenze ist wieder ohne Einschränkungen offen für Reisende aus Deutschland. In weiten Teilen des Landes sind Restaurants und Cafés geöffnet. Auch Falle Strände sind zugänglich. Auch in Frankreich herrscht nun strenge Maskenpflicht. Im gesamten öffentlichen Raum ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Informationen zur Vorgehensweise bei der Rückkunft nach Deutschland finden Sie im vorhergehenden Abschnitt. Das Robert-Koch-Institut stuft in Frankreich derzeit die folgenden Regionen als Risikogebiete ein:

    • Region: Île-de-France (seit 24. August)
    • Region: Provence-Alpes-Côte d’Azur (seit 24. August)
    • Insel: Korsika (seit 9. September)
    • Überseegebiet: Französisch-Guyana (seit 21. August)
    • Überseegebiet: Guadeloupe (seit 26. August)
    • Überseegebiet: St. Martin (seit 26. August)
  • Spanien - ReisewarnungOpen or Close

    Seit dem 2 September gilt ganz Spanien, inklusive der Kanaren, als Risikogebiet und die Bundesregierung hat erneut eine Reisewarnung ausgesprochen. Die beliebte Ferieninsel Mallorca sowie die Costa Brava und die kanarischen Inseln sind als Yachtcharterdestinationen davon betroffen. Dennoch: Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot und eine Yachtcharter beispielsweise auf Mallorca kann stattfinden. Vorab sollten sich Segelurlauber um folgendes kümmern:
    Erstens sollten Sie sich informieren, ob sich eventuell Ihre Flugdaten geändert haben. Zweitens sollten Sie klären, wo Sie den Pflichttest durchführen lassen möchten. An den großen deutschen Flughäfen können Sie gleich nach Rückkunft einen kostenlosen Test machen lassen. Bis das Ergebnis vorliegt - i.d.R. nach maximal 48h - müssen Sie in häuslicher Quarantäne bleiben. Falls Sie bereit sind, den Test selbst zu zahlen, können Sie sich auch noch im Urlaubsland höchstens 48 Stunden vor der Abreise testen lassen.

    Für die Einreise nach Spanien gilt seit 1. Juli 2020, dass Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen müssen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Anlunft vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.

    Darüber hinaus gilt in ganz Spanien eine verschärfte Maskenpflicht. Es muss nun in jedem Fall eine Maske getragen werden - drinnen wie draußen. Und wer das nicht tut, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro. Ausnahmen gibt es allerdings schon: Wer Sport treiben möchte, kann das ohne Mund-Nasen-Schutz machen. Und auch an den Stränden muss - im Gegensatz zur Strandpromenade - keine Maske getragen werden. Auf Ihrer Charteryacht können Sie getrost auf die Maske verzichten, aber bitte beim Landgang dran denken.

  • Dänemark- ReisehinweisOpen or Close

    Dänemark erlaubt die Einreise für Urlauber aus Deutschland, Norwegen und Island. Reisewillige aus anderen Ländern müssen noch bis Ende des Sommers warten, bis sie Dänemark besuchen dürfen. Die Beschränkung eines Unterkunftsnachweises besteht offiziell noch. D.h. dass Sie für die Einreise einen Unterkunftsnachweis für mindestens sechs aufeinanderfolgende Nächte brauchen. Die Buchung einer Charteryacht gilt gleichermaßen als Unterkunftsnachweis. Einwohner aus Schleswig-Holstein dürfen ohne triftigen Grund wieder nach Dänemark. Allen Einreisenden soll ein Corona-Test angeboten werden, dieser ist aber keine Pflicht.Andersrum können Grenzbeamte Personen mit Krankheitsanzeichen die Einreise verweigern. 

    Der Abstecher innerhalb der Ostsee von Deutschland in die Dänische Südsee ist grundsätzlich problemlos. Chartergäste, die von Deutschland nach Dänemark fahre werden dort ohne Bürokratie empfangen.

  • Niederlande - ReisehinweisOpen or Close

    Einreisebeschränkungen für Deutsche gab es in den Niederlanden auch in der Corona-Krise nie. Einige Einschränkungen gelten dennoch: So sollen Urlaubsunterkünfte unbedingt vorab reserviert werden, heißt es in den amtlichen Mitteilungen für ausländische Touristen. Ihre Charteryacht ist ohnehin im Voraus gebucht, so dass dieses Kriterium erfüllt ist. In Restaurants, Cafés, Strandpavillons und Kneipen dürfen sich jeweils maximal 30 Gäste aufhalten- allerdings auch nur die, die reserviert haben. Ab Juli sind werden bis zu 100 Gäste erlaubt sein.

  • Schweden - ReisehinweisOpen or Close

    Die schwedischen Grenzen sind für Deutsche nicht geschlossen - das Einreiseverbot gilt nur für Länder außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelszone. Es fliegen nur wenige Maschinen aus Deutschland nach Stockholm oder Göteborg. Die Fährverbindungen etwa von Kiel, Rostock oder Travemünde bestehen weiterhin. Wer mit dem Auto oder Zug über Dänemark gen Norden reisen möchte, der sollte auch die dänischen Regelungen im Blick behalten: Auf der Webseite der dänischen Polizei heißt es dazu derzeit, dass eine Reise nach Schweden etwa für Menschen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland als "anerkennenswerter Zweck" für eine Erlaubnis zur Durchreise in Dänemark gilt.

    Das Auswärtige Amt in Deutschland hat die Reisewarnung für das EU-Land aufgehoben. Die Zahl der Neuinfizierten sinkt seit Anfang Juli kontinuierlich bei weiterhin hohem Testniveau. Regionale Schwerpunkte liegen derzeit in Gävleborg und Jönköping.

  • Türkei - Reisewarnung teilweise aufgehobenOpen or Close

    Die Bundesregierung hat für die beliebten Ferienregionen in der Türkei die Reisewarnung aufgehoben. Damit sind Reisen in die Provinzen:

    • Antalya
    • Izmir
    • Aydin
    • Mugla

    wieder möglich. Die Einstufung der Türkei als Corona-Risikogebiet bleibt unabhängig von der Aussetzung für o.g. Gebiete - vorerst bestehen. Besonders zu beachten ist, dass sich Touristen in den 48 Stunden vor der Ausreise aus der Türkei auf Corona testen lassen müssen. Die Kosten von umgerechnet 15 Euro in einem zertifizierten Labor beziehungsweise 30 Euro am Flughafen müssten die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne beziehungsweise in ärztliche Behandlung begeben.

    Gut zu wissen für Urlauber, die älter als 65 Jahre sind: Für sie gilt die Ausgangssperre, die die Türkei für Personen dieser Altersgruppe verhängt hat nicht.

  • Karibik, Thailand, Malediven, Seychellen - ReisewarnungOpen or Close

    Die Lage in den karibischen Staaten ist uneinheitlich. In den meisten Staaten muss bei Einreise ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden, sonst droht eine 14-tägige Quarantäne. Es dürfen momentan keine Touristen nach Kuba einreisen. Dort ist der internationale Flugverkehr ist eingestellt. Bitte erkundigen Sie sich im Detail nicht nur über die Bestimmungen des karibischen Landes, sondern beachten Sie, dass für die USA ein Einreiseverbot gilt, welches Flugreisen über die Vereinigten Staaten erschwert bis unmöglich macht.

    Für die Malediven wurde die Visavergabe (Visa on arrival) bis auf Weiteres ausgesetzt. Damit ist die Einreise auf die Malediven faktisch nicht mehr möglich.

    Die Einreise nach Thailand auf dem Luft-, Land- und Seeweg ist für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen bis Ende Juni untersagt. Transitreisen über die Flughäfen und Durchreisen durch Thailand sind nur in Ausnahmefällen möglich. Es gelten dabei dieselben Ausnahmeregelungen und Vorschriften wie für die Einreise nach Thailand.

    Der internationale Flughafen der Seychellen ist seit dem 1. Juni 2020 grundsätzlich wieder für internationale Flüge geöffnet, dennoch ist eine Einreise aus Deutschland aktuell nicht möglich. Derzeit werden nur Einreisen per Privat- oder Charterflugzeug aus Ländern mit geringem Covid-19-Risiko zugelassen. Deutschland zählt momentan nicht dazu. Die Liste dieser Länder wird alle zwei Wochen aktualisiert. Plus: Voraussetzung für eine Einreise aus einem der genannten Länder ist ein mindestens 14-tägiger Aufenthalt dort. Seit dem 17. Juli ist die Reisewarnung für die Seychellen wieder in Kraft.

    Aufschluss über die internationale Reiselage liefert aktuell und verlässlich die Webseite des ADAC.

    Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für rund 160 Staaten um zwei Wochen aktuell bis zum 14. September verlängert. Darunter fallen auch Länder, die seitens des RKI nicht ein Risikogebiet eingestuft werden. So gilt bspw. für Thailand die Reisewarnung nicht wegen erhöhter Infektionszahlen, sondern weil die Einreise nicht möglich ist. Die Reisewarnung gilt für sogenannte Drittstaaten. In diese Gruppe fallen Länder, die nicht Mitglied der EU beziehungsweise mit dem Schengenraum assoziiert sind. Für Rückkehrer aus diesen Regionen gilt bei Einreise nach Deutschland eine Corona-Test-Pflicht. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sie sich vorsorglich für 14 Tage selbst isolieren. Detailfragen beantwortet das Auswärtige Amt auf seiner Webseite.

Urlaubern, die in Nicht-EU-Länder verreisen, wird empfohlen, sich in die in Krisenvorsorgeliste „Elefand“ (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) des Auswärtigen Amtes aufnehmen zu lassen, um im Bedarfsfall leichter in erforderliche Maßnahmen der Krisenvorsorge oder Krisenreaktion des Auswärtigen Amtes einbezogen werden.

Worauf muss ich beim Urlaub mit dem Auto achten?

Die Anreise mit dem eigenen PKW ist in diesen Zeiten sehr beliebt, da man auf diese Weise die Kontakte mindern kann. Damit Sie störungsfrei an Ihr Ziel gelangen, sollten Sie unbedingt die Regelungen in den Transitländern im Auge behalten. Sehr zu empfehlen ist die Seite des ADAC. Hier erfahren Sie zusätzlich nützliche Details zu geltenden Regelungen in Ihrem Zielland.

Kroatien-Urlauber mit  Transit durch Österreich und Slowenien

Österreich Die österreichische Regierung hat eine Reisewarnung für Kroatien ausgesprochen, die am 17. August in Kraft getreten ist. Für deutsche Urlauber bedeutet es, dass sie bei der Rückreise Österreich ohne Zwischenstopp durchqueren müssen. Selbst kurze Stopps, z.B. zum Tanken sind untersagt. Missachtet man diese Bestimmung, drohen hohe Geldstrafen. Reisenden wird daher empfohlen, bei Bedarf noch kurz vor der österreichischen Grenze in Slowenien einenStopp einzulegen. Bei der Hinfahrt sind hingegen keine Transit-Vorgaben zu beachten. Slowenien Durch Slowenien dürfen deutsche Staatsangehörige jederzeit fahren, wenn sie dies innerhalb von zwölf Stunden tun. Kurzstopps sind erlaubt. Maßnahmen der slowenischen Regierung, die Einreise aus Kroatien zu erschweren, beziehen sich auf kroatische Staatsbürger und generell nicht auf den Transit. Ebenfalls wichtig zu wissen: Deutsche Staatsbürger dürfen laut Information der Deutschen Botschaft in Ljubljana die Landgrenze zwischen Österreich und Slowenien nur über die Autobahnübergänge Karawankentunnel und Spielfeld sowie über die Grenzstelle Loibltunnel passieren. Zwischen Italien und Slowenien stehen ausschließlich die Grenzpunkte Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese und Krvavi potok/Pessezur Verfügung.

Italien-Urlauber mit Transit durch Österreich und Schweiz

Wer von Deutschland nach Italien mit dem Auto reist, fährt unweigerlich durch Österreich oder die Schweiz. Die Grenzen zwischen Deutschland und Österreich sind frei befahrbar. Auch die Grenze zwischen Österreich und Italien ist in beiden Richtungen passierbar. Wegen der steigenden Zahlen von Corona-Infektionen verstärkt Österreich seit 13. August seine Gesundheitskontrollen am Brenner. Stichprobenartig kontrolliert wird auf der Brenner-Bundesstraße und dem Autobahnübergang zwischen Italien und Österreich (italienische A22 / österreichische A13).

Corona-Regeln für Autofahrer in Italien

Kommen alle Insassen eines Autos aus demselben Haushalt, gibt es keine Einschränkungen - weder Maskenpflicht noch Abstandsregeln sind in diesem Fall einzuhalten. Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist jedoch vorgeschrieben, sobald Personen aus weiteren Haushalten zusammen unterwegs sind. Hier müssen die allgemein geltenden Abstandsregeln beachtet werden. Deshalb ist die Zahl der Mitfahrer in einem Fahrzeug begrenzt: Dem italienischen Außenministerium zufolge dürfen in diesen Fällen höchstens zwei Personen je Sitzreihe und nur auf den an der Seite gelegenen Sitzen befördert werden. Der Beifahrersitz muss frei bleiben. Bei Missachtung drohen Bußgelder.

<<Umfassende und aktuelle Informationen zu deutschen und europäischen Reisezielen und ihren Besonderheiten finden Sie auch im Newsbereich des ADAC.>>

Hygienekonzept der Charterstützpunkte

Endlich geht es wieder los! Dass Urlaub auf einer Segelyacht eine prima Möglichkeit ist, den Massen zu entgehen, darin sind sich alle einig. Einige fragen sich dennoch, ob denn eine Charteryacht an sich genug hygienische Sicherheit bietet. Unser Antwort lautet JA.

Die Vercharterer haben ihre Richtlinien und Reinigungsverfahren den aktuellen Vorschriften der zuständigen Behörden angepasst, einschließlich der WHO und der lokalen Landesregierungen. Diese Richtlinien wurden speziell auf Grund der Covid-19-Pandemie eingeführt. Es wird alles getan, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Gästen zu gewährleisten.

Wir haben uns einmal umgehört und fassen die allgemeinen Standards, die alle seriösen und kompetenten Charterpartner erfüllen, hier für Sie zusammen.

Charterstützpunkte

  • Mehrfache, über den Tag verteilte Desinfektion der Flächen in den Offices.
  • Komplette Desinfektion am Ende eines jeden Arbeitstages.
  • Es wird die kontaktlose Zahlung bevorzugt, nach Möglichkeit per Debit- oder Kreditkarte, um den Umgang mit Bargeld zu reduzieren.
  • Kreditkartenmaschinen und PC-Tablets werden nach jedem Kontakt mit dem Gast desinfiziert.
  • An jedem Stützpunkt hängt eine Infotafel über die COVID-19 Maßnahmen aus.
  • Der Kontakt im Office findet hinter einer Plexiglasscheibe stattund wird auf das Notwendigste beschränkt. Nach Möglichkeit wird alles im Freien besprochen.

Mitarbeiter vor Ort

  • Temperaturmessung bei Arbeitsbeginn.
  • Tragen von Schutzmasken bei Kontakt mit Gästen.
  • Einhalten der Abstandsregel von 2m.
  • Regelmäßige Händedesinfektion und Händewaschen.

Reinigung der Yachten

  • Gründliche Reinigung des Innenraums nach Rückgabe der Yachten und vor Betreten des Bootes durch Reinigungspersonal (gemäß WHO und ECDC).
  • Desinfektion aller Innenflächen und Schränke mit Desinfektionsmittel.
  • Desinfektion der Matratzen.
  • Jede neue Charter erhält desinfiziertes Kücheninventar.
  • Desinfizierte Bettwäsche wird in einem hygienisch verschlossenen Beute bereit gelegt.
  • Nach der Innenreinigung wird die Außenseite des Bootes, Cockpit, Baxkisten und Sitzpolster desinfiziert.
  • Zweite, erneute Desinfektion des Innenraums nach Ende der Reinigungsarbeiten ehe das Personal von Bord geht.

Checkin & Checkout

  • Nur ein Gast, möglichst der Skipper, darf das Büro betreten.
  • Bei der Übergabe der Yacht sind nur der Skipper und ein Basis-Mitarbeiter anwesend. Ebenso beim Checkout. Die Crew ist angehalten sich zu der Zeit in an Bord aufzuhalten.
  • Erläuterungen und Einweisungen auf der Yacht erfolgen nach Möglichkeit im Freien, unter Deck werden Schutzmasken getragen.
  • Für die Gäste stehen an verschiedenen Stellen Handdesinfektionssprays zur Verfügung.

Hygiene an Bord

  • Den Gästen werden lokale Notfallnummern zur Verfügung gestellt.
  • Jede Crew bei Yachtübernahme ein alkoholbasiertes Desinfektionsmittel, das für Hände und Oberflächen geeignet ist.
  • Die Küchenutensilien, Schränke, Matratzen. Polster etc. sind gereinigt und desinfiziert.
  • Die Bettwäsche befindet sich in einem verschlossenen Beutel, damit Sie die Betten beziehen können.
  • Die Schnorchelausrüstung ist nicht mehr standardmäßig an Bord. Es wird empfohlen, die eigene Schnorchelausrüstung mitzubringen. Flossen können auf Anfrage meist bereit gestellt werden. 

<< Auch dieser Stand ist eine aktuelle Momentaufnahme. Die Prozesse werden gemäß künftiger Entwicklungen sowie Vorgaben der WHO und Bestimmungen der jeweiligen Länder angepasst. >>

Zuguterletzt

Das Thema ist extrem weitläufig, weshalb allgemeine Berichterstattung nicht möglich ist. Allerdings geben Fakten mehr Sicherheit als Gerüchte. Tipps, wie Sie an gesicherte Fakten kommen und sich und Ihre Mitreisenden schüzten, möchten wir Ihnen hier mitgeben.

  • Die aktuelle Reiselage hat das Auswärtige Amt voll umfänglich im Blick und informiert sachlich und besonnen auf seiner Webseite.
  • Flugreisen sind wieder möglich auch laut Aussage des Bundesaußenministers sind auch Rückflüge sichergestellt. Da sich Einreisebedingungen rasch ändern können, raten wir Ihnen sich deshalb vor Abflug nach Deutschland dringend über die aktuell geltenden Regelungen über die Seiten der ​Bundespolizei oder des ​Robert Koch Instituts zu informieren. Die Hygienemaßnahmen während der Flüge stellt die Lufthansa ausführlich und übersichtlich dar: https://www.lufthansa.com/de/de/schutzmassnahmen
  • Die Anreise mit dem eigenen PKW verringert die Kontakte auf ein Minimum und bietet Ihnen gute Flexibilität. 
  • Kontaktreduzierung am Reiseziel können Sie erreichen, wenn Sie Ihren Transfer vorab exklusiv bestellen. Auch die Vorabbestellung des Proviants beim Vercharterer erspart neben zusätzlicher fremder Kontakte im Supermarkt auch lästige Schlepperei und wertvolle Urlaubszeit.
  • Urlaub im eigenen Land liegt nach wie vor hoch im Trend. Das Segelrevier der deutschen Ostsee ist bereits gut gebucht. Ab jetzt sind Törns nach Dänemark oder auf die polnische Seite von Usedom keinen Beschränkungen unterworfen.
  • Eine Hausboottour auf deutschen oder anderen europäischen Binnengewässern ist ebenfalls eine sichere Urlaubsart. Und entspannend zugleich. 

Charterwelt KH+P GmbH steht seit Jahrzehnten für Beratungskompetenz und Zuverlässigkeit. Das sind unsere Unternehmenswerte und höchste Maxime. Diese gelten für alle Belange rund um Ihren Charterurlaub. Nicht nur, was neue Reisen betrifft, sondern auch jetzt in Zeiten der Verunsicherung, stehen wir Ihnen mit persönlichem Rat zur Seite.

Sie haben Fragen?

Bitte kontaktieren Sie uns.

Sie erreichen uns telefonisch im Büro München unter +49 89 829988-0  und im Büro Stuttgart unter +49 711 638282.

Mich persönlich erreichen Sie unter +49 89 829988-33 oder ulrich.danne@charterwelt.de

Gerne können Sie uns zur Vorbereitung auch Ihr Anliegen über unser Kontaktformular schildern und einen Rückrufwunsch einstellen.

Herzlichen Dank!

Ihr Ulrich Danne