Charter-Voraussetzungen
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Welche Führerscheine muss ich für eine Yachtcharter nachweisen?Open or Close
Für deutsche Staatsbürger ist mindestens der "Amtliche Sportboot-Führerschein See" vorgeschrieben, ansonsten der jeweils entsprechende Schein des Herimatlandes. Zur Führung einer Segelyacht sind als weiterführende Scheine der "Sportküstenschifferschein" (SKS) oder dessen Vorläufer, der "BR-Schein" des Deutschen Seglerverbandes, empfohlen. Manche unserer Partnerfirmen verlangen, insbesondere bei größeren Yachten, diese Scheine oder einen Erfahrungsnachweis.
In Kroatien und Deutschland muss zwingend auch ein Funkzeugnis vorgelegt werden.
In Griechenland benötigt auch der Co-Skipper mindestens einen Binnenschein oder entsprechenden Erfahrungsnachweis.
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Welchen Nachweis brauche ich für das Chartern einer Motoryacht?Open or Close
Der "Amtliche Sportboot-Führerschein See" ist in Deutschland für Yachten ab einer Motorleistung von 15 PS (11,03 kW) vorgeschrieben. International gilt, dass der im Heimatland vorgeschriebene Schein anerkannt wird, aber auch verlangt werden kann, falls im jeweiligen Land eine großzügigere Regelung besteht.
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Welche Voraussetzungen gelten für Flotillen?Open or Close
Auch ohne die ganz große Hochsee-Erfahrung können Sie mit der Flottille auf grosse Fahrt gehen - mit einem Segelboot umgehen sollten Sie aber bereits können und natürlich auch den evtl. vorgeschriebenen Sportboot-Führerschein besitzen. Die Flottille enthält keine Segelausbildung und kann diese auch nicht ersetzen. Das Team der Begleityacht steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sorgt für die nötige Sicherheit.
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Brauche ich einen Hausboot-Führerschein?Open or Close
Um ein Hausboot zu führen, brauchen Sie weder Führerschein noch Bootspraxis. Sie werden am Stützpunkt in die Handhabung eingewiesen und erhalten in Ländern mit Führerscheinpflicht ein "Skipper-Patent" für die Dauer Ihres Urlaubs.
Sonderfall Deutschland: Hier ist für Binnenwasserstraßen der Sportboot-Führerschein Binnen (früher "A-Schein") vorgeschrieben. Auf den meisten für Hausbootfahrer interessanten Gewässern in Mecklenburg und Brandenburg wurde ab dem Jahr 2000 eine partielle Führerscheinfreiheit eingeführt.
Seit 2004 dürfen alle Boote bis 15 Meter Länge von den Schweriner Gewässern bis Zehdenick (nördlich von Berlin) gefahren werden. Dazu ist ein Charterschein erforderlich, welchen Sie vor Bootsübernahme - Zeitaufwand etwa ein bis zwei Stunden - am Stützpunkt bekommen. Die Müritz und der Plauer See müssen auf direktem Weg, nur entlang der Betonnung und bei einer Windstärke unter 4 Beaufort überquert werden.
Für die Berliner Gewässer ist auch weiterhin der Sportboot-Führerschein Binnen für alle Boote vorgeschrieben. -
Welche Versicherungen benötigen Skipper und Crew?Open or Close
Alle Yachten sind Haftpflicht- und Kaskoversichert, der Charterkunde muss jedoch eine Kaution hinterlegen. Deren Höhe und die eventuelle Selbstbeteiligung im Schadenfall können der jeweiligen Preisliste entnommen werden. Für das beim Charterkunden verbleibende Restriskio bieten wir Versicherungen an, über die wir Sie gerne ausführlich beraten. Umfangreiche Versicherungsunterlagen und Informationen liegen Ihrem Chartervertrag bei.
Darüber hinaus empfehlen wir auch das Haftungsrisiko des Skippers, der Crewmitglieder untereinander und einen eventuellen Reiserücktritt oder Abbruch zu versichern. Auch dafür haben wir maßgeschneiderte Angebote.
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Können Versicherungen auch noch kurzfristig abgeschlossen werden?Open or Close
Ja, mit Ausnahme der Reiserücktritts-Versicherung, die zeitnah zum Abschluss des Chartervertrages erfolgen muss.
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Welche Dokumente brauche ich sonst noch?Open or Close
Neben dem vorgeschriebenen Führerschein bitten wir unsere Kunden, uns rechtzeitig vor Abreise eine Crewliste mit den persönlichen Daten und Passnummern per eMail oder Fax zuzusenden. Diese Daten leiten wir an die jeweilige Charterbasis weiter. Am Stützpunkt werden Sie gebeten, Ausweispapiere (Pass oder Personalausweis), Bootsführerschein und den Chartervertrag mit Bordpass vorzulegen. Den Bordpass erhalten Sie von uns nach Eingang des kompletten Charterpreises.
Vor allem in Übersee-Revieren muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein, teilweise benötigen Sie auch ein Visum oder eine Einreisekarte. Beides hängt sowohl vom Heimatland als auch vom Reiseziel ab, Sie sollten also rechtzeitig die Details klären. Deutsche Staatsbüger finden Informationen dazu auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amts.