Was bedeutet die Coronakrise für meine Yachtcharter?
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Kommt die Reiserücktrittsversicherung im Falle eines Törnausfalls auf?Open or Close
Viele Charterkunden treibt diese Frage derzeit um, ob die abgeschlossene Versicherung Zahlungen leistet, wenn das Segelrevier und die dort liegende Yacht aufgrund von Ein- oder Ausreisesperren oder Reisewarnungen gar nicht erreicht werden kann. Oder wenn der Skipper oder ein Crewmitglied erkranken oder unter Quarantäne gestellt werden.
Für die Yachtcharter gelten andere Regelungen als für eine Pauschalreise. Es gilt das Recht der Individualreisen. Und somit ist unterliegt jeder Fall einer Einzelprüfung - auch bei den Versicherern.
Voraussetzung, dass man eine Versicherungsleistung überhaupt in Anspruch nehmen kann, ist in den allermeisten Fällen, dass diese vor Eintreten des Ereignisses abgeschlossen wurde. Die Antworten unserer nachfolgenden Fragen beziehen sich auf den Fall, dass bereits eine Versichung besteht. Wenn eine Reiserücktrittsversicherung vorliegt, ist generell zu unterscheiden, ob es ein "echter" Versicherungsfall ist oder - wie es im Volksmund heißt - höhere Gewalt.
Diese Angaben beruhen auf unseren Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Für eine verbindliche Klärung empfehlen wir, Kontakt zu Ihrer Versicherung aufzunehmen.
Generell lässt sich eine Frage schnell telefonisch bei Ihrer Versicherung oder Versicherungsagentur klären (Versicherungsnummer bereit halten) .
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Der Skipper oder Mitreisende sind mit Corona infiziert oder anderweitig erkrankt und können deshalb die versicherte Reise nicht antreten.Open or Close
Das trifft im Grunde den Zweck der Reiserücktrittsversicherung. Wurde diese vor Buchung des Segelurlaubs (gesund) abgeschlossen, und erkrankt der Skipper oder ein anderes Crewmitglied, springt i.d.R. die Versicherung ein und deckt die Kosten der Charter bzw. des Crewmitglieds. Diese Auskunft treffen wir aufgrund unserer Erfahrungen aus der Vergangenheit. In diesem Fall hilft es Ihnen, nach Genesung eine neue Yachtcharter abzuschließen, die Sie dann in der Zukunft genießen können.
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Der Skipper selbst oder Mitreisende werden aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne gestellt und können die Yachtcharter nicht antreten.Open or Close
Der Fall der angeordneten Quarantäne ist sicher eine extrem unbequeme Situation. Ein Grund, dass die Reiserücktrittsversicherung aufkommt, generell leider nicht. Nichtsdestotrotz sollten Sie in dem Fall Auskunft bei Ihrer Versicherung einholen.
Streng juristisch gesehen ergibt sich dadurch auch nicht das Recht, aus einem bereits abgeschlossenen Chartervertrag unter Erstattung der Charterkosten aus zu steigen. In Zusammenarbeit mit unseren Charterpartner arbeiten wir jedoch mit Ihnen daran, eine flexible und kulante Lösung für eine Yachtcharter, die in die Zeit der akuten Corona-Krise fällt, zu finden. Hier wird jede Buchung einzeln betrachtet und ein individuelles Paket geschnürt.
Sollten Sie unglücklicher Weise betroffen sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir mit Ihnen Ihre Alternativen besprechen können.
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In das Segelrevier oder das Land darf aufgrund von Corona oder anderen Infektionsgefahren nicht eingereist werden oder es bestehen Reisewarnungen.Open or Close
Wenn man eigentlich eine Reise antreten kann und möchte, dann aber aufgrund äußerer Umstände zu Verzicht gezwungen ist, ist es sehr ärgerlich. Noch ärgerlicher wird es, da auch dies möglicherweise ein Fall ist, in der eine Reiserücktrittsversicherung nicht greift. Reisewarnungen und Einreisesperren gehörten bislang in die Kategorie "Ausnahme". Zu Zeiten dieser extremen Corona-Krise bilden sie die Regel.
Streng juristisch gesehen ergibt sich dadurch auch nicht das Recht, aus einem bereits abgeschlossenen Chartervertrag unter Erstattung der Charterkosten aus zu steigen. In Zusammenarbeit mit unseren Charterpartner arbeiten wir jedoch gerne mit Ihnen daran, eine flexible und kulante Lösung für eine Yachtcharter, die in die Zeit der akuten Corona-Krise fällt, zu finden. Hier wird jede Buchung einzeln betrachtet und ein individuelles Paket geschnürt.
Bitte kontaktieren Sie uns, sollten Sie mit Ihrer Buchung betroffen sein, damit wir gemeinsam eine Alternative für Sie erarbeiten können.
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Kann ich eine bereits gebuchte Yachtcharter stornieren?Open or Close
Stornierungen sind grundsätzlich immer möglich. Allerdings entstehen zumeist Stornogebühren in Höhe von 100%, also ist durch eine Stornierung nichts gewonnen und sollte unter allen Umständen vermieden werden. Bevor Sie Ihre Yacht stornieren, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden versuchen eine Lösung zu finden, mit der Sie den finanziellen Verlust begrenzen können.
Für die Fälle "Quarantäne" sowie "Reisewarnung" bzw. "Reisesperren" informieren Sie sich bitte bei den vorherigen Fragen.
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Kann ich eine bereits gebuchte Yachtcharter umbuchen?Open or Close
In diesen extremen Zeit muss vieles, was fest geplant war, in die Zukunft verlagert werden. Abiturprüfungen, die Fußball-EM oder einfach nur der Kindergeburtstag. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Eine Verschiebung des gebuchten Segelurlaubs ist nach Rücksprache mit dem Charterpartner innerhalb des Jahres 2021 möglich. Gegebenenfalls fallen - meist moderate - Umbuchungsgebühren an.
Sollten Sie sich hinsichtlich Ihrer Buchung unsicher sein, melden Sie sich bei uns. Wir können in einem persönlichen Gespräch Ihre Möglichkeiten erörtern.
Eventuell können Sie mit Ihrer Crew bereits alternative Reisetermine und / oder Destinationen festlegen, die wir im Gespräch mit Ihnen gleich prüfen.
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Kann ich meine Restzahlung zurückhalten, solange ich keine Gewissheit zum Törnstart habe?Open or Close
Wenn Sie Ihre Restzahlung nicht zum Fälligkeitsdatum leisten, ist das ein Verstoß gegen die AGBs. Unter diesen Umständen hat der Vercharterer das Recht, Ihre Charter mit den geltenden Stornierungsgebühren gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu stornieren. Im schlimmsten Falle fallen für Sie 100% der Kosten an und Sie haben kein Schiff. Dieses Szenario möchten wir Ihnen ersparen. Bitte leisten Sie diese Zahlung zum Fälligkeitsdatum. Kommt es zum Äußersten, dann wären Sie im Falle eines Rechtsstreits voraussichtlich besser gestellt, wenn Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen eingehalten haben.
Wir stehen in engstem Kontakt mit den Charterfirmen vor Ort und werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, falls der gebuchte Termin Ihrer Yachtcharter nicht eingehalten werden kann.