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Fragen zu Yachtcharter, Mitsegeln und Hausboot mieten?

Die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um eine Yachtcharter, Mitsegeln und Hausboot mieten haben wir Ihnen aus unserer Praxis hier zusammengetragen. Nach wie vor sind wir für alle Fragen persönlich für Sie da. Wir haben sicher eine Antwort für Sie.

Was bedeutet die Coronakrise für meine Yachtcharter?

  • Kommt die Reiserücktrittsversicherung im Falle eines Törnausfalls auf?Open or Close

    Viele Charterkunden treibt diese Frage derzeit um, ob die abgeschlossene Versicherung Zahlungen leistet, wenn das Segelrevier und die dort liegende Yacht aufgrund von Ein- oder Ausreisesperren oder Reisewarnungen gar nicht erreicht werden kann. Oder wenn der Skipper oder ein Crewmitglied erkranken oder unter Quarantäne gestellt werden.

    Für die Yachtcharter gelten andere Regelungen als für eine Pauschalreise. Es gilt das Recht der Individualreisen. Und somit ist unterliegt jeder Fall einer Einzelprüfung - auch bei den Versicherern.

    Voraussetzung, dass man eine Versicherungsleistung überhaupt in Anspruch nehmen kann, ist in den allermeisten Fällen, dass diese vor Eintreten des Ereignisses abgeschlossen wurde. Die Antworten unserer nachfolgenden Fragen beziehen sich auf den Fall, dass bereits eine Versichung besteht. Wenn eine Reiserücktrittsversicherung vorliegt, ist generell zu unterscheiden, ob es ein "echter" Versicherungsfall ist oder - wie es im Volksmund heißt - höhere Gewalt.

    Diese Angaben beruhen auf unseren Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Für eine verbindliche Klärung empfehlen wir, Kontakt zu Ihrer Versicherung aufzunehmen.

    Generell lässt sich eine Frage schnell telefonisch bei Ihrer Versicherung oder Versicherungsagentur klären (Versicherungsnummer bereit halten) .

  • Der Skipper oder Mitreisende sind mit Corona infiziert oder anderweitig erkrankt und können deshalb die versicherte Reise nicht antreten.Open or Close

    Das trifft im Grunde den Zweck der Reiserücktrittsversicherung. Wurde diese vor Buchung des Segelurlaubs (gesund) abgeschlossen, und erkrankt der Skipper oder ein anderes Crewmitglied, springt i.d.R. die Versicherung ein und deckt die Kosten der Charter bzw. des Crewmitglieds. Diese Auskunft treffen wir aufgrund unserer Erfahrungen aus der Vergangenheit. In diesem Fall hilft es Ihnen, nach Genesung eine neue Yachtcharter abzuschließen, die Sie dann in der Zukunft genießen können.

  • Der Skipper selbst oder Mitreisende werden aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne gestellt und können die Yachtcharter nicht antreten.Open or Close

    Der Fall der angeordneten Quarantäne ist sicher eine extrem unbequeme Situation. Ein Grund, dass die Reiserücktrittsversicherung aufkommt, generell leider nicht. Nichtsdestotrotz sollten Sie in dem Fall Auskunft bei Ihrer Versicherung einholen.

    Streng juristisch gesehen ergibt sich dadurch auch nicht das Recht, aus einem bereits abgeschlossenen Chartervertrag unter Erstattung der Charterkosten aus zu steigen. In Zusammenarbeit mit unseren Charterpartner arbeiten wir jedoch mit Ihnen daran, eine flexible und kulante Lösung für eine Yachtcharter, die in die Zeit der akuten Corona-Krise fällt, zu finden. Hier wird jede Buchung einzeln betrachtet und ein individuelles Paket geschnürt.

    Sollten Sie unglücklicher Weise betroffen sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir mit Ihnen Ihre Alternativen besprechen können.

  • In das Segelrevier oder das Land darf aufgrund von Corona oder anderen Infektionsgefahren nicht eingereist werden oder es bestehen Reisewarnungen.Open or Close

    Wenn man eigentlich eine Reise antreten kann und möchte, dann aber aufgrund äußerer Umstände zu Verzicht gezwungen ist, ist es sehr ärgerlich. Noch ärgerlicher wird es, da auch dies möglicherweise ein Fall ist, in der eine Reiserücktrittsversicherung nicht greift. Reisewarnungen und Einreisesperren gehörten bislang in die Kategorie "Ausnahme". Zu Zeiten dieser extremen Corona-Krise bilden sie die Regel.

    Streng juristisch gesehen ergibt sich dadurch auch nicht das Recht, aus einem bereits abgeschlossenen Chartervertrag unter Erstattung der Charterkosten aus zu steigen. In Zusammenarbeit mit unseren Charterpartner arbeiten wir jedoch gerne mit Ihnen daran, eine flexible und kulante Lösung für eine Yachtcharter, die in die Zeit der akuten Corona-Krise fällt, zu finden. Hier wird jede Buchung einzeln betrachtet und ein individuelles Paket geschnürt.

    Bitte kontaktieren Sie uns, sollten Sie mit Ihrer Buchung betroffen sein, damit wir gemeinsam eine Alternative für Sie erarbeiten können.

  • Kann ich eine bereits gebuchte Yachtcharter stornieren?Open or Close

    Stornierungen sind grundsätzlich immer möglich. Allerdings entstehen zumeist Stornogebühren in Höhe von 100%, also ist durch eine Stornierung nichts gewonnen und sollte unter allen Umständen vermieden werden. Bevor Sie Ihre Yacht stornieren, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden versuchen eine Lösung zu finden, mit der Sie den finanziellen Verlust begrenzen können.

    Für die Fälle "Quarantäne" sowie "Reisewarnung" bzw. "Reisesperren" informieren Sie sich bitte bei den vorherigen Fragen.

  • Kann ich eine bereits gebuchte Yachtcharter umbuchen?Open or Close

    In diesen extremen Zeit muss vieles, was fest geplant war, in die Zukunft verlagert werden. Abiturprüfungen, die Fußball-EM oder einfach nur der Kindergeburtstag. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Eine Verschiebung des gebuchten Segelurlaubs ist nach Rücksprache mit dem Charterpartner innerhalb des Jahres 2021 möglich. Gegebenenfalls fallen - meist moderate - Umbuchungsgebühren an.

    Sollten Sie sich hinsichtlich Ihrer Buchung unsicher sein, melden Sie sich bei uns. Wir können in einem persönlichen Gespräch Ihre Möglichkeiten erörtern.

    Eventuell können Sie mit Ihrer Crew bereits alternative Reisetermine und / oder Destinationen festlegen, die wir im Gespräch mit Ihnen gleich prüfen.

  • Kann ich meine Restzahlung zurückhalten, solange ich keine Gewissheit zum Törnstart habe?Open or Close

    Wenn Sie Ihre Restzahlung nicht zum Fälligkeitsdatum leisten, ist das ein Verstoß gegen die AGBs. Unter diesen Umständen hat der Vercharterer das Recht, Ihre Charter mit den geltenden Stornierungsgebühren gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu stornieren. Im schlimmsten Falle fallen für Sie 100% der Kosten an und Sie haben kein Schiff. Dieses Szenario möchten wir Ihnen ersparen. Bitte leisten Sie diese Zahlung zum Fälligkeitsdatum. Kommt es zum Äußersten, dann wären Sie im Falle eines Rechtsstreits voraussichtlich besser gestellt, wenn Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen eingehalten haben.

    Wir stehen in engstem Kontakt mit den Charterfirmen vor Ort und werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, falls der gebuchte Termin Ihrer Yachtcharter nicht eingehalten werden kann.

     

Charter-Voraussetzungen

  • Welche Führerscheine muss ich für eine Yachtcharter nachweisen?Open or Close

    Für deutsche Staatsbürger ist mindestens der "Amtliche Sportboot-Führerschein See" vorgeschrieben, ansonsten der jeweils entsprechende Schein des Herimatlandes. Zur Führung einer Segelyacht sind als weiterführende Scheine der "Sportküstenschifferschein" (SKS) oder dessen Vorläufer, der "BR-Schein" des Deutschen Seglerverbandes, empfohlen. Manche unserer Partnerfirmen verlangen, insbesondere bei größeren Yachten, diese Scheine oder einen Erfahrungsnachweis.

    In Kroatien und Deutschland muss zwingend auch ein Funkzeugnis vorgelegt werden.

    In Griechenland benötigt auch der Co-Skipper mindestens einen Binnenschein oder entsprechenden Erfahrungsnachweis.

  • Welchen Nachweis brauche ich für das Chartern einer Motoryacht?Open or Close

    Der "Amtliche Sportboot-Führerschein See" ist in Deutschland für Yachten ab einer Motorleistung von 15 PS (11,03 kW) vorgeschrieben. International gilt, dass der im Heimatland vorgeschriebene Schein anerkannt wird, aber auch verlangt werden kann, falls im jeweiligen Land eine großzügigere Regelung besteht.  

  • Welche Voraussetzungen gelten für Flotillen?Open or Close

    Auch ohne die ganz große Hochsee-Erfahrung können Sie mit der Flottille auf grosse Fahrt gehen - mit einem Segelboot umgehen sollten Sie aber bereits können und natürlich auch den evtl. vorgeschriebenen Sportboot-Führerschein besitzen. Die Flottille enthält keine Segelausbildung und kann diese auch nicht ersetzen. Das Team der Begleityacht steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sorgt für die nötige Sicherheit.  

  • Brauche ich einen Hausboot-Führerschein?Open or Close

    Um ein Hausboot zu führen, brauchen Sie weder Führerschein noch Bootspraxis. Sie werden am Stützpunkt in die Handhabung eingewiesen und erhalten in Ländern mit Führerscheinpflicht ein "Skipper-Patent" für die Dauer Ihres Urlaubs.
    Sonderfall Deutschland: Hier ist für Binnenwasserstraßen der Sportboot-Führerschein Binnen (früher "A-Schein") vorgeschrieben. Auf den meisten für Hausbootfahrer interessanten Gewässern in Mecklenburg und Brandenburg wurde ab dem Jahr 2000 eine partielle Führerscheinfreiheit eingeführt.
    Seit 2004 dürfen alle Boote bis 15 Meter Länge von den Schweriner Gewässern bis Zehdenick (nördlich von Berlin) gefahren werden. Dazu ist ein Charterschein erforderlich, welchen Sie vor Bootsübernahme - Zeitaufwand etwa ein bis zwei Stunden - am Stützpunkt bekommen. Die Müritz und der Plauer See müssen auf direktem Weg, nur entlang der Betonnung und bei einer Windstärke unter 4 Beaufort überquert werden.
    Für die Berliner Gewässer ist auch weiterhin der Sportboot-Führerschein Binnen für alle Boote vorgeschrieben. 

  • Welche Versicherungen benötigen Skipper und Crew?Open or Close

    Alle Yachten sind Haftpflicht- und Kaskoversichert, der Charterkunde muss jedoch eine Kaution hinterlegen. Deren Höhe und die eventuelle Selbstbeteiligung im Schadenfall können der jeweiligen Preisliste entnommen werden. Für das beim Charterkunden verbleibende Restriskio bieten wir Versicherungen an, über die wir Sie gerne ausführlich beraten. Umfangreiche Versicherungsunterlagen und Informationen liegen Ihrem Chartervertrag bei.

    Darüber hinaus empfehlen wir auch das Haftungsrisiko des Skippers, der Crewmitglieder untereinander und einen eventuellen Reiserücktritt oder Abbruch zu versichern. Auch dafür haben wir maßgeschneiderte Angebote.

  • Können Versicherungen auch noch kurzfristig abgeschlossen werden?Open or Close

    Ja, mit Ausnahme der Reiserücktritts-Versicherung, die zeitnah zum Abschluss des Chartervertrages erfolgen muss. 

  • Welche Dokumente brauche ich sonst noch?Open or Close

    Neben dem vorgeschriebenen Führerschein bitten wir unsere Kunden, uns rechtzeitig vor Abreise eine Crewliste mit den persönlichen Daten und Passnummern per eMail oder Fax zuzusenden. Diese Daten leiten wir an die jeweilige Charterbasis weiter. Am Stützpunkt werden Sie gebeten, Ausweispapiere (Pass oder Personalausweis), Bootsführerschein und den Chartervertrag mit Bordpass vorzulegen. Den Bordpass erhalten Sie von uns nach Eingang des kompletten Charterpreises.

    Vor allem in Übersee-Revieren muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein, teilweise benötigen Sie auch ein Visum oder eine Einreisekarte. Beides hängt sowohl vom Heimatland als auch vom Reiseziel ab, Sie sollten also rechtzeitig die Details klären. Deutsche Staatsbüger finden Informationen dazu auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amts.

     

Buchungen

  • Warum gibt es bei Charterwelt keine Online-Buchung?Open or Close

    Weil es keine zentralisierte, weltweit umfassende Charterdatenbank gibt, in der alle Boote erfasst sind. In eine solche Datenbank müssten weltweit alle Stützpunkte und Agenturen die Reservierungen und Buchungen eintragen. 

    Zudem werden alle über uns gecharterten Schiffe von uns regelmäßig begutachtet und die Stützpunkte kontrolliert. Wenn etwas nicht unseren höchsten Qualitätsansprüchen genügt, nehmen wir es nicht in unser Programm.

    Darum befassen wir uns am liebsten von Mensch zu Mensch mit Ihrem Anspruch. Wir gleichen Ihre Anforderungen mit den von uns ausgewählten Schiffen jeder Charterbasis ab. Individuell und sorgfältig.

  • Welche Vorteile bringt mir die Buchung bei charterwelt?Open or Close

    Die Buchung bei charterwelt ist äußerst clever und bequem.

    Hier ein paar komfortable Vorteile:

    • Objektiver und aktueller Überblick über die weltweiten Angebote.
    • Individuelle, handverlesene Vorauswahl der besten und sichersten Charterpartner und Schiffe.
    • Eingehende persönliche Beratung und maßgeschneiderte Buchung nach Ihren Vorstellungen.
    • Vorbereitung der notwendigen Formalitäten.
    • Bestellung und Durchführung zusätzlicher Services - vom Transfer bis zur Proviantvorbestellung.
    • Wir unterstützen unsere Kunden, sollte einmal etwas nicht glatt laufen.
  • Welche Zusatzleistungen kann ich bei Charterwelt buchen?Open or Close

    Auch für Sonderwünsche sind wir gerne für Sie da. Auf Wunsch bieten wir Ihnen an:

    • Ihre Flüge
    • einen Skipper
    • Proviantvorbestellung
    • alle relevanten Versicherungen (Reiserücktritt, Skipperhaftpflicht, Kautionsversicherung und sonstige)
    • bei weiteren Wünschen beraten wir Sie gerne.

    Sprechen Sie mit uns!

     

Preise & Verträge

  • Kann es Preisschwankungen und Zusatzkosten geben?Open or Close

    Die Preisgestaltung obliegt ausschließlich unseren Partnerfirmen. Wir geben die Originalpreise grundsätzlich ohne Aufschlag an unsere Kunden weiter. 

    Nebenkosten und Extras sind in unseren Preislisten detailliert aufgeführt, da diese je nach Revier, Partnerfirma und Basis variieren können. 

    Über Sonderangebote, Last-Minute- und Lückenpreise informieren wir Sie hier auf unserer Website und beraten Sie gerne persönlich.

  • Sind Vertragsabschlüse und Vertragsbedingungen einheitlich?Open or Close

    Für “Bareboat-Segelyachten”, “Flottillensegler”, “Motoryachten”, “Hausbootfahrer” und “Charter auf Yachten mit Besatzung” gelten unterschiedliche Vertragsbedingungen.

    Wir tätigen als Agentur ausschließlich Geschäfte in fremdem Namen und auf fremde Rechnung. Wir sind berechtigt, für die von uns vertretenen Partnerfirmen Charterverträge zu unterzeichnen und Zahlungen entgegen zu nehmen. So können wir den bestmöglichen Rund-um-Charter-Service für Sie leisten.

    Die Reservierung wird für Sie erst mit Vertragsunterschrift bindend und kostenpflichtig.

  • Wird der Gesamtbetrag auf einmal fällig?Open or Close

    Nein. In der Regel erfolgt erst eine Anzahlung. Die exakten Beträge und Fälligkeiten erhalten Sie mit Ihrer Rechnung.

Törnplanung

  • Was muss ich bei der Zusammenstellung der Route beachten?Open or Close

    Generell sollte die Planung Ihren Fähigkeiten und den Neigungen Ihrer Crew entsprechen. Zwischen Sportsegeln und Buchtel-Urlaub liegen Welten. Regelmäßige Information über Wind- und Wetter vor Ort ist unverzichtbar. Eine bewährte Faustregel für die Törnplanung besagt, zwei Drittel der Strecke in der ersten Hälfte der Charterzeit zurück zu legen. Somit ist sicher, dass Sie das Boot pünktlich und ohne Hektik zurück bringen. Sie sollten vor jedem Schlag das Ziel bestimmen und sowohl einen zeitlichen Puffer als auch ein bis zwei Alternativen einplanen.  

  • Gibt es zeitliche Spielräume bei der Bootsübernahme und Rückgabe?Open or Close

    Im laufenden Charterbetrieb während der Hochsaison ist es schwieriger, individuelle Wünsche zu berücksichtigen. In der Nebensaison und an weniger frequentierten Destinationen ist dies leichter möglich. Änderungen sind oft erst kurzfristig zu klären, wenn die Vorgänger- oder Nachfolge-Charter feststeht. Bitte richten Sie sich bei Ihrer Planung grundsätzlich zunächst nach den Angaben in unseren Preislisten.

  • Wie organisiere ich am besten eine reibungslose Ankunft?Open or Close

    Mit uns. Wir organisieren zum Beispiel Ihre Transfers. Details über Einkaufsmöglichkeiten, allgemeine Versorgungslage, Parken sowie nützliche Tipps erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen. Ausführliche Hinweise über Wind und Wetter, Routenvorschläge und weitere Informationen zu den Mittelmeer-Revieren geben unsere Skipper-Infos.
    Proviant kann fast überall in Hafennähe oder in der Marina eingekauft werden. Manche Charterfirmen bieten Proviant-Einkauf nach Liste und bringen den Proviant an Bord. Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Service benötigen oder etwas auf dem Herzen haben. 

charterwelt KH+P GmbH

  • Wann erscheint der Printkatalog 2021?Open or Close

    Aufgrund des Corona-bedingt herausfordernden Jahres 2020 verzichten wir für 2021 auf die kostenintensive Produktion und den Versand des umfangreichen Print-Kataloges. Viele unserer Kunden haben bestätigt: Ihnen reichen die Online-Preislisten und unser Service von individuellen Yachtcharterangeboten aus. Persönliche Beratung inklusive. Nutzen Sie dazu einfach das Anfrageformular auf unserer Startseite. Kompakte Länder-Preislisten finden Sie auf den übergeordneten Länder-Revierseiten, wie zum Beispiel für Kroatien hier

  • Warum gibt es keinen Yachtpool-Sicherungsschein mehr?Open or Close

    Im Zuge der Corona-Krise hat die Firma Yachtpool die Herausgabe von Sicherungsscheinen für die gesamte Yachtcharter-Branche abgekündigt. Es ist derzeit völlig offen, ob und wann diese Art der Absicherung wieder möglich sein wird.

    Aber keine Sorge, lassen Sie sich von uns bezüglich möglicher Alternativen beraten.

Flüchtlinge im Mittelmeer

  • Können mir auf meinem Mittelmeertörn Flüchtlingsboote begegnen?Open or Close

    Theoretisch ja. Die EU-Grenzschutzagentur Frontex hat für 2015 errechnet, dass sich bis zu einer Million Menschen auf der Flucht befanden. Und es ist kein Ende in Sicht. Die beliebten Routen führen über das Mittelmeer nach Spanien, Italien und Griechenland. Somit besteht die Möglichkeit, dass sie auch auf Urlauber treffen. Hier und da gab es im vergangenen Jahr bereits Berichte von Crews, denen Flüchtlingsboote begegnet sind.

  • Bin ich überhaupt zur Hilfeleistung verpflichtet?Open or Close

    Es gibt Richtlinien der Internationalen Seeschifffahrtskommission (IMO), die die Details der Rettungspflichten und den Umgang mit Personen in Seenot festlegen. Grundsätzlich ist immer Hilfe zu leisten, wenn sich Menschen in Seenot befinden. Allerdings wird auch betont, dass eine Rettung ohne ernste Gefährdung des Schiffes, der Besatzung oder der Fahrgäste zu erfolgen hat.

  • Was ist Seenot?Open or Close

    Seenot bedeutet nicht zwingend Lebensgefahr oder man-over-board. SOLAS - das internationale Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See - bezeichnet "eine Lage, in der angenommen werden muss, dass eine Person, ein Schiff oder ein anderes Fahrzeug durch eine ernste und unmittelbare Gefahr bedroht ist und sofortiger Hilfe bedarf" als Seenot. Dazu zählen auch Manövrierunfähigkeit, Überlastung mit zu vielen Insassen oder die Unterversorgung mit Nahrung und Trinkwasser.

  • Flüchtlinge in Sicht. Und jetzt?Open or Close

    Wer Flüchtlinge auf dem Meer antrifft, steht vor einem komplexen Problem. Man muss den Menschen helfen ohne sich selbst zu gefährden, aber gleichzeitig den Eindruck vermeiden, in den grausamen und illegalen Menschenschmuggel verwickelt zu sein.
    Oberste Maxime ist daher: professionelle Hilfe herbeirufen.
    Informieren Sie umgehend die lokale Küstenwache oder Seenotleitstellen über das Geschehen. Die professionellen Helfer machen sich unverzüglich auf den Weg und bewahren Sie vor dem Problem, gegebenenfalls mehr Menschen an Bord zu nehmen, als eine durchschnittliche Yacht tragen kann oder Sie versorgen können.
    Zudem beugen Sie damit dem Eindruck vor, an dem Menschenschmuggel beteiligt zu sein.

  • Richtig retten. Die wichtigsten Schritte.Open or Close

    1) Küstenwache (Coastguard) informieren
    Über Funk auf Kanal 16.
    Oder über spezielle Handy-Kurzwahlen (funktionieren nur im jeweiligen nationalen Handynetz).
    Italien = 1530, Griechenland = 108, Türkei = 158.
    Auch hilft das deutsche MRCC in Bremen unter (0049) (0)421/536870 umgehend weiter.
    Letztere Nummer sollte grundsätzlich jeder Skipper ohnehin in seinem Handy gespeichert haben.

    2) Soforthilfe leisten
    Ein Mayday des Seenot-Schiffes bestätigen und weiterleiten. Bei akuter Lebensgefahr müssen gegebenenfalls Menschen auf das eigene Schiff geborgen werden. Aber nur, wenn es unerläßlich ist!
    Einsatzkräfte vor Ort raten dazu, dies erst als allerletztes Mittel anzuwenden, da nicht auszuschließen ist, dass sich kriminelle, bewaffnete Schlepper auf den Booten befinden.

    3) Beistehen und beobachten 
    In der Nähe bleiben, unter Umständen Wasser, Nahrung, Medikamente und Rettungsmittel weiterreichen. Die eigene Yacht für eine eventuell notwendige Rettung vorbereiten (Dinghi, Badeleiter, Leinen usw klar machen).

    4) Dokumentation
    Notizen, Fotos und Videos helfen, Ihre Darstellungen gegenüber Behörden zu belegen. Zudem ist es ratsam, weitere Schiffe zur Hilfe und als Zeugen herbeizurufen.

    5) Kein überhöhtes Risiko eingehen
    Laut internationalem Recht müssen das eigene Schiff, Besatzung und Gäste nicht durch eine Rettung in Gefahr gebracht werden.

    6) Eigenes Anlanden vermeiden
    War die Aufnahme von Menschen an Bord unerläßlich, sollten die Hilfskräfte entscheiden, wohin die Flüchtlinge gebracht werden und von wem. Falls Sie eigenmächtig einen EU-Hafen anlaufen, kann man Sie als Schlepper verdächtigen.

  • Notfallnummern der KüstenwachenOpen or Close

    Die Küstenwache bzw. Coastguard erreichen Sie in den meisten Ländern über Funk auf Kanal 16.
    Sie ist generell auch über eine Telefon-Kurzwahl erreichbar:
    In Italien über die sogenannte "Numero Blue" 1530.
    In Griechenland über die 108.
    In der Türkei über die 158.

    Wichtig:
    Solche Kurzwahl-Nummern funktionieren nur im jeweiligen nationalen Handy-Netz! Im türkisch-griechischen Grenzbereich wählt sich das Mobiltelefon auch schonmal in das stärkere Netz des Nachbarlandes ein und der Notruf wird abgelehnt.

    Bleibt alles erfolglos, am besten das deutsche MRCC in Bremen kontaktieren. Die Leitstelle ist unter (0049) (0)421/536870 rund um die Uhr erreichbar. Sie gibt den Notfall unmittelbar an die nationalen MRCC weiter.

  • Informationen und KontakteOpen or Close

    Die Broschüre des Flüchtlings-Hilfswerks Pro Asyl enthält viele wichtige Tipps zu rechtlichen Fragen und Vorgehensweisen, wenn man auf ein Flüchtlingsboot trifft. Sie enthält eine Liste aller MRCC (Maritim Rescue Coordination Center) und deren Unter-Zentren, die sogenannten JRCC (Joined Rescue Coordination Center = Luftfahrt und Marine) oder den regionalen RSC (Rescue Sub Center).

    Die Broschüre haben wir Ihnen in unserem Servicebereich bereitgestellt. Hier gelangen Sie zum direkten Download.